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15.10.2004

»Lex Berlusconi« gilt nicht

EuGH verwirft rückwirkende Gesetzesänderung. Büroräume von Mediaset durchsucht

Der italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi muß nun doch mit einer Strafe wegen Bilanzfälschung rechnen. Nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Urteilsvotum ist eine rückwirkende italienische Gesetzesänderung, mit der eine Strafe faktisch abgewendet worden wäre, nicht mit europäischem Recht vereinbar. Die italienischen Strafgerichte müßten diese Änderungen, in der Presse auch »Lex Berlusconi« genannt, daher unbe...

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