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EU beschließt Bargeldobergrenze

Brüssel. In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze. Die Mitgliedstaaten beschlossen am Donnerstag eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten. Die nationalen Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen. In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu untersuchen und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen. Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt am Main eine neue Behörde geplant: die Anti-Money Laundering Authority (AMLA). (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.05.2024, Seite 1, Kapital & Arbeit

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