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Aus: Ausgabe vom 07.05.2024, Seite 4 / Inland
Kulturzentrum »Oyoun«

Gericht bremst Zeitung

Tagesspiegel muss Unterstellung zurücknehmen
Von Jamal Iqrith
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Die Betreiber des Kulturzentrums »Oyoun« in Berlin-Neukölln weigern sich, das Gebäude zu räumen

Im November vergangenen Jahres entschied der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) unter Verweis auf »versteckten Antisemitismus«, das Kulturzentrum »Oyoun« in Berlin-Neukölln nicht weiter finanziell zu unterstützen. Der Tagesspiegel veröffentlichte in der Folge zahlreiche Artikel, in denen von »schweren Antisemitismusvorwürfen« gegen die Betreiber des Zentrums die Rede war. Dabei hat die Zeitung offenbar nicht immer sauber gearbeitet.

In einem Artikel vom 2. April waren dem Zentrum »Probleme mit antisemitischen Äußerungen in den eigenen Reihen« bescheinigt worden. Diese Behauptung hat nun das Landgericht Berlin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, weil es an »hinreichenden Anknüpfungstatsachen« fehle, wie es in einem junge Welt vorliegenden Gerichtsbescheid vom 26. April heißt. Sollte sich die Zeitung nicht daran halten, würde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig.

Um die rechtswidrige Berichterstattung zu korrigieren, muss die betreffende Stelle auch online geändert werden. Wo vorher »Nach dem Neuköllner Kulturtreff Oyoun hat ein weiteres bisher üppig vom Senat gefördertes Projekt Probleme mit antisemitischen Äußerungen in den eigenen Reihen« zu lesen war, steht heute: »Nach Vorwürfen wegen Veranstaltungen gegen den Neuköllner Kulturtreff Oyoun hat nun ein bisher üppig vom Senat gefördertes Projekt Probleme mit antisemitischen Äußerungen in den eigenen Reihen.« Die untersagte Aussage wird also umgangen, trotzdem entsteht der Eindruck, beim »Oyoun« habe es antisemitische Äußerungen gegeben.

Wie bereits in einem früheren Fall wurden die Änderungen ohne Transparenzhinweise vorgenommen. Bereits im März hatte das Landgericht entschieden, dass der Tagesspiegel mehrere seiner in einem früheren Artikel geäußerten Behauptungen bezüglich angeblicher antisemitischer Vorfälle nicht wiederholen darf, da diese als »unbegründet« eingestuft wurden. Auch hier hatte die Zeitung Änderungen stillschweigend vorgenommen.

Der Berliner Kultursenat hatte die Betreiber des »Oyoun« zum Jahreswechsel zur Räumung aufgefordert. Diese weigern sich bisher.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

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