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Reallohnverlust an Ruppiner Kliniken

Berlin. Die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg (vormals Ruppiner Kliniken) und der Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) verweigert den Beschäftigten der beiden Einrichtungen die Auszahlung eines Inflationsausgleichs. Dadurch droht den Beschäftigten für das Jahr 2023 angesichts der hohen Inflation ein enormer Reallohnverlust, wie Verdi am Freitag erklärte. Der Grund dafür liege im Tarifabschluss für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vom Frühjahr 2023 und im Haustarifvertrag für das Universitätsklinikum und die OGD. In diesem Haustarifvertrag wurde vereinbart, dass die Steigerungen der tariflichen Entgelttabellen im öffentlichen Dienst auch für die Beschäftigten der beiden Einrichtungen übernommen werden. In dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst wurde jedoch für die Zeit von Juni 2023 bis Februar 2024 keine Erhöhung in der Entgelttabelle, sondern die Auszahlung einer abgabenfreien Inflationsprämie von 3.000 Euro vereinbart. Die Geschäftsführung nutzt diesen Unterschied, um den Beschäftigten die Ergebnisse des TVöD-Abschlusses vorzuenthalten.(jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2023, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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