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20.09.2022
Stechuhr-Urteil

Gericht überholt Politik

Bundesregierung verschleppt Umsetzung von EU-Vorgaben. Nun urteilt BAG: Unternehmen müssen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen

Von Bernd Müller
Die Bundesregierung debattiert über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes – und das Bundesarbeitsgericht trifft währenddessen eine Grundsatzentscheidung: Für Unternehmen besteht die Pflicht, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen, auch im Büro oder in der Heimarbeit. Das Urteil vom 13. September wurde von Gewerkschaften befürwortet und von der Kapitalseite abgelehnt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Urteil als einen Weg, um übermäßige Überstu...

Artikel-Länge: 4128 Zeichen

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