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09.09.2022
Sanktionsregime

Galgenfrist für Nord Stream 2 AG verlängert

Betreiber der Pipeline mit Sitz in der Schweiz kann noch bis Januar Sanierungsmöglichkeiten prüfen

Von Alexander Reich
Die Insolvenz der Nord Stream 2 AG, Betreiber der gleichnamigen Ostseepipeline, ist vorerst abgewendet. Das Kantonsgericht im schweizerischen Zug, wo die AG ihren Sitz hat, hat die sogenannte Nachlassstundung bis zum 10. Januar verlängert, wie aus einem Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Donnerstag hervorgeht. Im Mai hatte das Gericht die provisorische Stundung bis zum 10. September gewährt, nun wurde die Frist ins kommende Jahr verlegt. Schon Anfang Mä...

Artikel-Länge: 4175 Zeichen

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