16.06.2022
Justiz und Grundrechte
Karlsruhe rügt Merkel
Bundesverfassungsgericht: Kritik von damaliger Kanzlerin an AfD war Neutralitätsverletzung
Von Kristian Stemmler
Die AfD kann einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für sich verbuchen. Der 2. Senat des höchsten deutschen Gerichts gab am Mittwoch einem Antrag der Partei statt und entschied, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihren AfD-kritischen Äußerungen in der sogenannten Kemmerich-Affäre im Februar 2020 gegen das mit ihrem Amt verbundene Gebot staatlicher Neutralität verstoßen habe. Die Entscheidung fiel – in Karlsruhe selten – den...
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