Zum Inhalt der Seite

Betriebsrätegesetz geht nicht weit genug

Berlin. Eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montag mit dem Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes der Regierung befasst. Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten in kleineren Betrieben erleichtern, die Teilnahme an Betriebsratswahlen ab 16 Jahren ermöglichen und Schikanen gegen die Gründung von Beschäftigtenvertretungen erschweren. Als Sachverständige der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (HBS) beteiligt war Johanna Wenckebach. Sie sagte, der ursprüngliche Entwurf habe noch einen wirksamen gesetzlichen Schutz vorgesehen, dieser sei im Laufe der Abstimmung im Kabinett aber stark abgeschwächt worden. Eine Untersuchung der HBS hat gezeigt, dass geschätzt jede sechste Erstwahl eines Betriebsrats behindert wird, wie die Stiftung am Montag mitteilte. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2021, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!