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17.02.2021
Afghanistan

Massaker bleibt ungesühnt

NATO-Bombardement in Kundus: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schmettert Klage ab. Exverteidigungsminister Jung begrüßt Urteil

Von Markus Bernhardt
Die vom deutschen Bundeswehr-Oberst Georg Klein in der Nacht zum 4. September 2009 angeordnete Bombardierung zweier Tanklaster im afghanischen Kundus bleibt endgültig ungesühnt. Bei dem NATO-Luftangriff waren rund 100 Menschen ums Leben gekommen. Am Dienstag wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg die Klage des afghanischen Familienvaters Abdul Hanan, der bei dem Angriff zwei seiner Söhne verloren hatte, gegen Deutschland ab. Hanan h...

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