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24.06.2020
G-20-Verfahren

Täter ohne Tatvorwurf

Elbchaussee-Prozess: Staatsanwaltschaft verlangt mehrjährige Haftstrafen. Verteidigung spricht von »wahnsinnigen Strafforderungen«

Von Kristian Stemmler
Dabeisein ist alles. Das olympische Motto gilt allerdings nicht für die fünf Angeklagten im sogenannten Elbchaussee-Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Für das bloße Mitlaufen in einem Aufzug, aus dem heraus am ersten Tag des G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017 Straftaten verübt wurden, drohen ihnen Gefängnisstrafen (siehe jW vom 18.6.2020). In dem Verfahren, das nach eineinhalb Jahren dem Ende entgegengeht, hat Staatsanwalt Tim Paschkowski am Montag nachmittag ...

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