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20.05.2020 / Inland / Seite 1

BND-Gesetz verletzt Grundrechte

Klage vor Bundesverfassungsgericht gegen Auslandsspionage überwiegend erfolgreich

Die anlasslose Massenüberwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verstößt gegen die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Allerdings gelten die bestehenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 weiter, so das Gericht. Bis dahin müsse das BND-Gesetz von 2017 überarbeitet werden. Mit dem Urteil hatten die Verfassungsbeschwerden ausländischer ...

Artikel-Länge: 2002 Zeichen

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