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29.07.2019
Gerichtsentscheid

AfD Sachsen vor Blamage bewahrt

Entscheidung zu Kürzung von Kandidatenliste revidiert: geteiltes Echo zu Leipziger Urteil

Von Steve Hollasky
Nach dreistündiger Verhandlung und zwei Stunden Beratung hat die Präsidentin des sächsischen Verfassungsgerichtshofes, Birgit Munz, am Donnerstag voriger Woche in Leipzig erklärt, dass die Entscheidung des sächsischen Wahlausschusses, die Kandidatenliste der AfD auf nur 18 Bewerberinnen und Bewerber zu kürzen, »mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig« gewesen sei. Anfang Juli hatte die Landeswahlleiterin Carolin Schreck bekanntgegeben, dass wegen formaler Fehler n...

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