15.05.1997
Nazi-Täter sollen Opfer bleiben
In Bonn keine Einigung auf Rentenstreichung bei Kriegsverbrechern
Von Katina Schubert
Mit der Streichung der Versorgungsrenten für Kriegsverbrecher und Angehörige der Waffen-SS befaßte sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung der Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales. Die Auffassungen der geladenen Experten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Rentenstreichung gingen weit auseinander.
Der Berliner Rechtsanwalt Kilian Stein meinte, alle Personen, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Grunds...
Artikel-Länge: 2612 Zeichen


