30.01.2019
»Freiwillige« Kinderarbeit
Zu jung für Entschädigung
Tausenden Naziopfern wird sogenannte Ghettorente verweigert, weil sie Kinder waren
Von Ulla Jelpke
Über 2.000 Opfer des Naziregimes erhalten keine Rente für ihre Arbeitsleistungen in einem Ghetto, weil sie während der Naziherrschaft zu jung waren. Die Zahl teilte die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion mit. Eigentlich sieht das Ghettorentengesetz schon seit 2002 vor, dass Juden oder Sinti und Roma, die in einem Ghetto unter Nazikontrolle gearbeitet haben, dafür Rentenleistungen angerechnet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit »freiwillig« erf...
Artikel-Länge: 2782 Zeichen


