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14.12.2018
Streit um »Werbung« für Abtreibung

Fauler Kompromiss bei Paragraph 219 a

Bundesregierung einigt sich: »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche bleibt bestehen

Nach langem Hin und Her hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromissvorschlag in der Debatte um Paragraph 219 a geeinigt. Das dort geregelte »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche soll grundsätzlich weiterhin gelten. Zugleich sollen Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, besser als bisher über Abtreibungen informiert werden. Damit wollen Unionsparteien und SPD das Gesicht wahren – die beteiligten Minister traten am Mittwoch abend gemeinsam vor die ...

Artikel-Länge: 2023 Zeichen

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