11.10.2018
Für Informationsrecht
»Der unerträgliche Zustand ist zu beenden«
Berufungsprozess: Feministinnen unterstützen Ärztin, die über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ein Gespräch mit Kersten Artus
Interview: Gitta Düperthal
Am Freitag beginnt das Berufungsverfahren der Ärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen. Im November 2017 hat das Amtsgericht sie wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Worum geht es? Der Vorwurf gegen Kristina Hänel ist, dass sie auf ihrer Internetseite unerlaubt Werbung betrieben habe: Weil sie darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchführt. Der Paragraph 219a...
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