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Aus: Ausgabe vom 18.07.2018, Seite 4 / Inland

Volksbegehren gegen »Flächenfraß« verwehrt

München. Das Volksbegehren gegen sogenannten Flächenfraß hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Die Initiative »Betonflut eindämmen« ist damit vorerst gescheitert. Die Organisatoren wollen nun über ihr weiteres Vorgehen beraten, wie der Bayerische Rundfunk am Dienstag berichtete. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, erklärte demnach der Präsident des Gerichts, Peter Küspert. Die kommunale Planungshoheit würde durch die Absichten des Volksbegehrens unzulässig eingeschränkt. Wäre das Volksbegehren erfolgreich gewesen, hätte Bayern nur noch halb so viel Fläche zubetonieren dürfen wie bisher: Nämlich fünf Hektar pro Tag – derzeit ist der Flächenverbrauch in Bayern etwa doppelt so hoch. (jW)