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28.000 Terminwünsche für Familiennachzug

Berlin. Ab dem 1. August dürfen subsidiär geschützte Flüchtlinge wieder Angehörige in die Bundesrepublik holen. Allein den deutschen Botschaften in der Türkei, in Jordanien, im Libanon und im Nordirak liegen dem Auswärtigen Amt zufolge bereits 28.000 Terminwünsche von Geflüchteten vor. Dies berichtete die Rheinische Post (Onlineausgabe) am Dienstag. Die Bundesregierung hatte eine monatliche Höchstgrenze von 1.000 Angehörigen festgelegt. Als Familie nach Deutschland nachziehen dürfen Ehepartner und Kinder. Minderjährige können Eltern und Geschwister nachholen.

Für die nur subsidiär geschützten Flüchtlinge war der Familiennachzug im März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. Diesen Status erhalten jene Geflüchteten, die weder nach dem Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz bekommen können. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2018, Seite 1, Inland

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