08.06.2018
Flüchtlingspolitik
Eingeschränktes Grundrecht
Bundestag debattierte Neuregelung des Familiennachzugs für Geflüchtete
Von Peter Schaber
Am gestrigen Donnerstag diskutierten die fünf im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien eine Neuregelung des Familiennachzugs für »subsidiär Schutzberechtigte«, also Geflüchtete, die zunächst nach einem, dann alle zwei Jahre erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Die Neuregelung des Familiennachzugs, die mit dem 1. August in Kraft treten soll, hebt dessen Aussetzung auf, die seit Januar 2016 bestand. Allerdings begrenzt: Lediglich 1.000 Personen pro M...
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