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12.05.2018
Wissen war vorhanden

Vom Mandanten widerlegt

NSU-Prozess: Anwälte fordern milde Strafe für angeblichen Aussteiger Gerlach. Sie schildern ihn ahnungsloser als er sich selbst

Von Claudia Wangerin
Im Münchner NSU-Prozess haben die Verteidiger des Mitangeklagten Holger Gerlach eine Strafe von »unter zwei Jahren« für ihren Mandanten vorgeschlagen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt. »Er will für seine Tat geradestehen«, sagte Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi am Mittwoch laut Nachrichtenagentur dpa vor dem Oberlandesgericht München. Rokni-Yazdi und sein Kollege Stefan Hachmeister stellten ihren Mandanten allerdings ahnungsloser dar als Gerlach sich selbst,...

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