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Thüringen-Wahlen: AfD unterliegt mit Klage

Weimar. Bei den Kommunalwahlen Mitte April in Thüringen können, wie vorgesehen, auch 16- und 17jährige abstimmen. Das Landesverfassungsgericht in Weimar lehnte am Dienstag einen Eilantrag der AfD ab, die vom Landtag 2015 beschlossene Senkung des Mindestwahlalters bei der Entscheidung über die Gemeinderäte und Bürgermeister am 15. April nicht umzusetzen. Dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion sei nicht stattgegeben worden, teilte das Gericht mit. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.03.2018, Seite 4, Inland

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