-
15.03.2018
- → Inland
Langzeitüberwachung für rechtswidrig erklärt
Münster. Die 38 Jahre lange Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz wurde erneut für verfassungswidrig erklärt. Wie die Internationale Liga für Menschenrechte am Mittwoch informierte, fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Tag zuvor sein Urteil und bestätigte damit das erstinstanzliche des Verwaltungsgerichts Köln vom 3.2.2011. Gössner wurde nach Auffassung des OVG tatsächlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig von 1970 bis 2008 von dem Geheimdienst beobachtet. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!