27.07.2017
Rechtsterrorismus
»Nicht unmaßgeblich« belastet
NSU-Prozess: Bundesanwälte verwerten Arbeit von Nebenklagevertretern
Von Claudia Wangerin
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch ihr Plädoyer im NSU-Prozess fortgesetzt und erläutert, woran sie die Mittäterschaft von Beate Zschäpe bei der Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« festmacht. Als Beleg für die Bedeutung der Hauptangeklagten nannte Oberstaatsanwältin Anette Greger etwa Erkenntnisse zum Besitz von Computern und Handys. Die Ausstattung des NSU mit Sim-Karten für Mobiltelefone sei »ausschließlich« über Zschäpe erfolgt....
Artikel-Länge: 2362 Zeichen


