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09.06.2017 / Schwerpunkt / Seite 3

Gnade vor Recht

Bei der NS-Opferentschädigung wird bis heute mit zweierlei Maß gemessen

Frank Brendle

»Alle Bundesregierungen seit 1949 (…) haben sich nach Kräften bemüht, für das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht zu entschädigen«. Wann immer die Linksfraktion im Bundestag auf bislang unentschädigte Opfergruppen hinwies, antwortete die Bundesregierung mit einem dieser Standardsätze. Gezahlt wurde in der Regel nur, wenn entweder die Opfer ausreichend Druck ausüben konnten oder der Vorgang zu wirtschafts- und außenpolitischen Interessen passte. Die »Westin...

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