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06.06.2017 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

»Früher wurden drei Euro die Stunde gezahlt«

Kabinett hebt Mindestlohn für Leiharbeiter an. Wann aber gilt die Untergrenze, wann der Tarifvertrag, und wann ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen? Gespräch mit Klaus Abel

Johannes Supe

Die Mindestlöhne der Leiharbeiter steigen. Bis Ende 2019 sollen die Lohnuntergrenzen in Ost und West angehoben werden: In den alten Bundesländern von derzeit neun Euro in der Stunde auf 9,96 Euro, in den neuen von 8,50 Euro auf 9,66 Euro. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat am 25. Mai das Kabinett beschlossen. Auf welcher Grundlage?

Im Paragraphen 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes heißt es, dass das Bundesministerium für Arbeit Lohn...

Artikel-Länge: 4477 Zeichen

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