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10.02.2017
Elbvertiefung

Erst mal keine Elbvertiefung

Großprojekt wird wegen einer Pflanze gestoppt. Da der Schierlings-Wasserfenchel ­gefährdet sei, müsse Hamburg umplanen, entschied das Bundesverwaltungsgericht

Von Burkhard Ilschner
Es ist ein Entscheid nach 15 Jahren Streit. Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Planung für die Vertiefung der Unterelbe für teilweise rechtswidrig erklärt. Das Vorhaben sei ohne Nachbesserungen nicht umsetzbar.Das Urteil geht allerdings nicht so weit wie die jüngste Entscheidung zur Weservertiefung (siehe jW vom 24. September 2016). Vielmehr hat das Gericht seine Kritik auf den Schutz einer europaweit einzigartigen und vom Aussterben bedro...

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