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30.12.2016
Investitionsverfahren

Gegenwind für CETA

Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof hat bestätigt: EU-Handelsabkommen müssen von allen 28 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden

Von Andreas Fisahn
In den politischen und juristischen Auseinandersetzungen um die EU-Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) ging es auch um die Frage, wer diese und ähnliche Verträge beschließen kann. Die EU-Kommission vertrat die Auffassung, dass Handelsabkommen in die ausschließliche Kompetenz der Europäischen Union fallen. Das hätte zur Folge gehabt, dass nur EU-Institutionen, das heißt das Parlament und der Rat, den Abkommen zustimmen müssen. Dagegen haben die EU-Mi...

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