08.11.2016
Lohn pro Auftrag
Britische Gewerkschaften erstreiten vor Gericht, dass Uber-Fahrer als Angestellte eingestuft werden. Auswirkungen über die Branche hinaus
Von Claudia Wrobel
Das »Arbeitsgerichtsverfahren des Jahres« sei es gewesen, und für die britische Gewerkschaft GMB ein großer Erfolg, jubelten die Aktivisten, als Ende Oktober die Gerichtsentscheidung gegen den Fahrdienstleister Uber gesprochen wurde. Die Fahrer seien reguläre Angestellte, weshalb ihnen Mindestlohn und Urlaubsgeld zustehen und sie Anrecht auf feste Pausenzeiten haben, entschied das Londoner Arbeitsgericht am 28. Oktober. Das Verfahren hatte sich mehrere Monate hingez...
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