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Österreich: Arbeiter schlechter gestellt

Wien. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert eine rechtliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Am Beispiel der Wahlbeisitzer, also Wahlhelfer, machte er am Mittwoch in einer Pressemitteilung deutlich, dass noch immer deutliche Unterschiede bestehen: So müssen zwar beide Gruppen freigestellt werden, wenn sie während ihrer Arbeitszeit in einer Wahlkommission tätig sind. Allerdings haben Angestellte einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und müssen auch keinen Urlaub für die Zeit nehmen. Diese Rechte haben Arbeiter nicht per se, sondern nur, wenn es ausdrücklich im entsprechenden Rahmentarifvertrag festgehalten ist – was aber nur auf wenige zutrifft. Verschiedene Regelungen gibt es in Österreich auch immer noch bei Kündigungsfristen und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. »Über die Entgeltfortzahlung laufen gerade Verhandlungen der Sozialpartner – mit guten Chancen auf Einigung. Aber auch bei den Kündigungsfristen und bei der Dienstfreistellung muss es endlich zu einer Gleichstellung kommen. Ungleichbehandlung ist einfach nicht mehr zeitgemäß«, sagte Bernhard Achitz, Sekretär des ÖGB. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2016, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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