16.08.2016
Ausnahmsweise mitbestimmt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterliegt im Rechtsstreit mit Gesamtpersonalrat. Aber ernstliche Folgen hat das nicht
Von Claudia Wrobel
Für Beobachter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge schien der Fall von Beginn an offensichtlich, aber die Behörde wollte es vor Gericht auskämpfen. Nun hat sie es seit 5. August schwarz auf weiß: Sowohl die Einstellung von neuen Mitarbeitern unter Umgehung des Personalrats als auch die Anordnung von Schichtarbeit war unzulässig. Das bayrische Verwaltungsgericht Ansbach hat damit den Anträgen des Gesamtpersonalrats in vollem Umfang recht gegeben.Der Streit d...
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