20.07.2016
Geschäfte mit den Armen
Seit Juni müssen Banken auch Obdachlosen und Geflüchteten ein Konto einrichten. Laut einer Analyse langen viele Geldinstitute dabei kräftig zu
Von Susan Bonath
Seit dem 19. Juni müssen Banken jedem Volljährigen, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, ein Basiskonto eröffnen. Damit sollen auch bisher Ausgeschlossene wie Obdachlose, geduldete Asylsuchende oder verschuldete Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zumindest eingeschränkt am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilhaben. Doch das Wörtchen »angemessen« im Text des sogenannten Zahlungskontengesetzes, mit dem die Regierungskoalition eine EU-Richtlinie umgesetzt ...
Artikel-Länge: 4077 Zeichen


