15.07.2016
Diskriminiert oder nicht diskriminiert?
EU-Gerichtshof muss entscheiden, ob Rauswurf wegen Kopftuch am Arbeitsplatz legitim ist
Ein Kopftuchverbot für eine Softwareingenieurin stellt nach Ansicht von Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, eine »rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung« dar. Als die französische IT-Beratungsfirma Micropole die Muslimin Asma Bougnaoui entließ, weil sie am Arbeitsplatz zeitweise ein Kopftuch trug, habe sie sie wegen ihrer Religion benachteiligt, erklärte Sharpston in ihrem am Mittwoch präsentierten Gutachten. Das K...
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