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10.06.2016

Reine Inszenierung

Aktuelle Berichte über Vergewaltigungsfall zeigen: Antisexistischen Konsens gibt es in BRD-Medien nur, wenn Opfer und Täter in bestimmte Schubladen passen

Von Claudia Wrobel
In der BRD ist die Rechtslage bei Vergewaltigungen eindeutig – zuungunsten der Opfer. Ein klar artikuliertes »Nein« reicht nicht, um erzwungenen Geschlechtsverkehr als Straftat zu klassifizieren. Nach geltender Rechtslage müssen Opfer sich körperlich gewehrt haben, um als solche anerkannt zu werden. Selbst wenn sie kaum zurechnungsfähig sind, heißt das nicht, dass ein Täter für einen Angriff bestraft wird. Im Gegenteil können Opfer bei dem Versuch, Schuldige zur Rec...

Artikel-Länge: 4366 Zeichen

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