Zum Inhalt der Seite
10.06.2016

Reine Inszenierung

Aktuelle Berichte über Vergewaltigungsfall zeigen: Antisexistischen Konsens gibt es in BRD-Medien nur, wenn Opfer und Täter in bestimmte Schubladen passen

Von Claudia Wrobel
In der BRD ist die Rechtslage bei Vergewaltigungen eindeutig – zuungunsten der Opfer. Ein klar artikuliertes »Nein« reicht nicht, um erzwungenen Geschlechtsverkehr als Straftat zu klassifizieren. Nach geltender Rechtslage müssen Opfer sich körperlich gewehrt haben, um als solche anerkannt zu werden. Selbst wenn sie kaum zurechnungsfähig sind, heißt das nicht, dass ein Täter für einen Angriff bestraft wird. Im Gegenteil können Opfer bei dem Versuch, Schuldige zur Rec...

Artikel-Länge: 4366 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90