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13.05.2016

»Primus« und Handygate

NSU-Prozess: Münchner Gericht will Ex-V-Mann Marschner nicht befragen. Mobiltelefon seines toten Kollegen »Corelli« bringt Verfassungsschutz in Erklärungsnot

Von Claudia Wangerin
Wie von der Bundesanwaltschaft gewünscht, hat das Oberlandesgericht München im NSU-Prozess die Zeugenvernehmung des früheren V-Mannes »Primus« abgelehnt. Der Unternehmer mit dem bürgerlichen Namen Ralf Marschner stand im Sold des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und soll nach Medienrecherchen in seiner Zwickauer Baufirma den untergetauchten Neonazi Uwe Mundlos beschäftigt haben. Nach Zeugenaussagen arbeitete auch die heutige Hauptangeklagte Beate Zschäpe vorü...

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