21.04.2016
Ach wie gut, dass niemand weiß …
Die junge Welt darf Namen von Exneonazi und Geheimdienstmann nicht nennen. Nicht der einzige juristische Angriff auf diese Zeitung
Von Denis Gabriel
Gestern hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Tageszeitung junge Welt dazu verurteilt, eine identifizierende Berichterstattung über den langjährigen Neonazifunktionär im Geheimdienstauftrag J. H. zu unterlassen – sowie die Gerichts- und Anwaltskosten (mindestens 10.000 Euro) zu tragen. Es wird der Zeitung damit verboten, den Namen des Mannes im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag in der Kölner Probsteigasse zu nennen und damit die Öffentlichkeit umf...
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