22.09.2015
Länger arbeiten fürs Kinderkriegen
Bundesregierung will verhindern, dass Mutterschutzzeit auf »Rente mit 63« angerechnet wird
Von Susan Bonath
Die von der SPD bejubelte »Rente mit 63« hat Tücken. Nicht nur, dass sie lediglich in Anspruch nehmen kann, wer bis zum 63. Geburtstag 45 Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt war – was bei steter Flexibilisierung der Arbeitswelt die Ausnahme sein dürfte. Auch Zeiten, in denen sich Frauen im Mutterschutz befinden, fließen – anders als der Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld und zwei, bei Geburten nach 1992 drei Erziehungsjahre pro Kind – n...
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