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17.03.2015

Schlappe für Dumpingstrategen

Arbeitsgericht Berlin: Mindestlohn darf nicht mit Zusatzleistungen verrechnet werden. Unionspolitiker wettern weiter gegen »Bürokratiemonster«

Von Ralf Wurzbacher
Wer als Unternehmer den Mindestlohn durch Streichung von Sonderzahlungen aushebelt, hat vor Gericht schlechte Karten. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März ist es rechtswidrig, Zusatzleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf die Verdienstuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde anzurechnen. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, die Berufung in der nächsten Instanz wurde für zulässig erklärt. Auch politisch bleibt die Lohnuntergrenze ein...

Artikel-Länge: 3361 Zeichen

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