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15.01.2015

»Es gibt überhaupt keinen Anlass, neue Arbeitsverträge auszugeben«

Mit phantasievollen Tricks: Unternehmer umgehen den Mindestlohn für Zeitungszusteller. Ver.di bietet dagegen Hilfe an. Ein Gespräch mit Jörg Reichel

Interview: Gitta Düperthal
Jörg Reichel ist Gewerkschaftssekretär des ver.di-Fachbereichs Medien, Druck und Papier in Berlin-Brandenburg Der Mindestlohn ist gesetzlich auf 8,50 pro Stunde festgelegt: Ab 1. Januar 2015 ist das Gesetz in Kraft getreten – auch für Zeitungszusteller. Aber die Unternehmen der Branche tricksen herum, so dass letztere mitunter sogar weniger bekommen als zuvor. Wie kann es dazu kommen? Das läuft so: Um den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zu drücken, biet...

Artikel-Länge: 5288 Zeichen

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