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25.11.2014

Ein gutes Urteil

Das Kölner Landgericht schützt Helmut Kohl vor den ordinären Ausbrüchen aus seiner Privatsphäre, gesteht aber ein öffentliches Interesse an möglichen kriminellen Hintergründen zu.

Von Otto Köhler
Wir dürfen sie nicht länger nachbeten, die hinreissende Kohl-Litanei: »Sauber war Rühe, hinterfotzig war Blüm. Nicht hinterfotzig war Albrecht, Hinterfotzig war Stoltenberg, aber nicht mutig. Hinterfotzig war Süssmuth, Geißler und Thoben. Walter Wallmann war nicht direkt hinterfotzig. Kiep muss man auch noch dazurechnen.« Das Recht ist gesprochen, am vorletzten Donnerstag, 13. November. Die schriftliche Begründung des Landgerichts Köln liegt nun vor. Helmut Ko...

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