12.11.1997
Ehrenrühriges Rückzugsgefecht
Bonn klagt in Karlsruhe gegen Recht auf TV-Kurzberichterstattung
Von Tilo Gräser
Mit den Rechten der Fernsehsender, Sportereignisse zu übertragen, beschäftigte sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Anlaß war eine Normenkontrollklage der Bundesregierung gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für Bonn ist das im Rundfunkstaatsvertrag der Länder festgeschriebene Recht auf Kurzberichterstattung von Sportereignissen nicht mit dem vom Grundgesetz geschützten Recht auf Eigentum vereinbar.Im Rundfunkstaatsvertrag war alle...
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