01.10.2014
»Konkurrenzdenken«
NSU-Prozeß. Neonazi-V-Mann Tino Brandt angeblich nicht vor Hausdurchsuchungen der Polizei gewarnt. Verfassungsschützer widerspricht Ermittlern
Von Claudia Wangerin
Ein V-Mann-Betreuer des früheren Thüringer Neonazikaders Tino Brandt hat am Dienstag im Münchner Prozeß um die Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) bestritten, daß er die Spitzenquelle des Landesamtes für Verfassungsschutz Mitte der 1990er Jahre vor polizeilichen Hausdurchsuchungen gewarnt habe. Brandt war nach Vermerken der damals eingesetzten Polizeibeamten bei einer Razzia um sechs Uhr morgens bereits fit gewesen und hatte gegrinst, die Festpla...
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