Zum Inhalt der Seite
23.07.2014

Die Causa Trinkaus

Thüringer Verfassungsschutz verstieß gegen Vorschriften und Gesetze. V-Mann hätte nicht ­angeworben werden dürfen

Von Markus Bernhardt
Geheimdienste sind und bleiben nicht kontrollierbar. So dürfte eine Erkenntnis der Aufarbeitung des mannigfaltigen Treibens des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz lauten. In der vergangenen Woche diskutierte der Landtag des Freistaates den Abschlußbericht des sogenannten Trinkaus-Ausschusses. Kai-Uwe Trinkhaus war in den Jahren 2006 und 2007 als V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Schon 2005 war der Mann Mitglied der neofaschistischen NPD...

Artikel-Länge: 5739 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90