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23.07.2014

Die Causa Trinkaus

Thüringer Verfassungsschutz verstieß gegen Vorschriften und Gesetze. V-Mann hätte nicht ­angeworben werden dürfen

Von Markus Bernhardt
Geheimdienste sind und bleiben nicht kontrollierbar. So dürfte eine Erkenntnis der Aufarbeitung des mannigfaltigen Treibens des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz lauten. In der vergangenen Woche diskutierte der Landtag des Freistaates den Abschlußbericht des sogenannten Trinkaus-Ausschusses. Kai-Uwe Trinkhaus war in den Jahren 2006 und 2007 als V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Schon 2005 war der Mann Mitglied der neofaschistischen NPD...

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