09.05.2014
Staat zahlt für Suche nach Abschiebegrund
Ghanaer sollte Kosten für zwangsweise Fahrten zu Botschaften tragen. Bundesverwaltungsgericht lehnt ab
Von Sven Eichstädt
Ausländer müssen die Kosten für nicht erforderliche Polizeibegleitungen zu Botschaften nicht selbst zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag nachmittag in Leipzig entschieden. Ein aus Ghana stammender Mann war im Jahr 2004 nach Deutschland gekommen und hatte hier Asyl beantragt. Der damals 20jährige hatte allerdings angegeben, er stamme aus dem Sudan. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er sollte abgeschoben werden. Da die Behörden in Baden-Württember...
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