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08.04.2014

Mindestlohn kein Eingriff in Pressefreiheit

Zeitungszustellung: Wissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster legen Studie vor

Von Claudia Wrobel
Die Pressefreiheit wird durch einen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluß kommt ein Rechtsgutachten, das Bodo Pieroth und Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag von ver.di erstellt haben. »Es gibt also keinen Grund dafür, daß Zeitungsverlage ausgerechnet den Schwächsten in der Herstellungs- und Vertriebskette den Schutz des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vorenthalten dürften...

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