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10.02.2014

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Auslegungen Zu jW vom 6. Februar: »Grundgesetzwidrig« Der mögliche Vorwurf gegen Personen spezifischer Berufsgruppen, sie seien »extremistisch«, rechtfertigt also die Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst. Definitionen und Herrschaftspraxis ausgerechnet der neoliberalen Extremisten, die keine Gelegenheit auslassen, Menschen dem totalen Marktregime zu unterwerfen und externe Wirtschaftsinteressen zum Verteidigungsfall umzulügen, bestimmen also darüber, wer als »e...

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