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Immunität aufgehoben: Pastörs muß zahlen

Schwerin. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat die Immunität von NPD-Fraktionschef Udo Pastörs am Mittwoch aufgehoben. Damit kann jetzt ein Urteil gegen den Bundesvorsitzenden der NPD vollstreckt werden. Er war 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Amtsgericht Schwerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.01.2014, Seite 2, Inland

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