12.12.2013
Freibrief zum Töten
Bundeswehrangriff in Kundus bleibt ungesühnt. Gericht weist Klage von Hinterbliebenen gegen BRD ab. Verteidigungsminister zur Truppenbescherung in Afghanistan
Von Rüdiger Göbel
Etwa 140 Menschen, darunter auch Kinder, sind bei einem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff im afghanischen Kundus im September 2009 getötet worden. Am Mittwoch hat das Bonner Landgericht entschieden, daß die BRD den Überlebenden und Angehörigen der Toten keinen Schadensersatz zahlen muß. Es liege keine »Amtspflichtverletzung« vor, die den deutschen Staat in dem Fall haftbar mache, heißt es in dem Urteil. Dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein sei kein sc...
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