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26.09.2013

Keine Phalanx vor Gericht

Im Prozeß gegen den Oktoberfest-Attentäter hätten Nebenklage und Verteidigung unangenehme Fragen stellen können

Von Claudia Wangerin
Gegen Tote werden keine Prozesse geführt – weder Strafverteidiger noch kritische Nebenklageanwälte konnten daher in einem Verfahren gegen Gundolf Köhler Beweisanträge stellen. Nach Lesart der Bundesanwaltschaft plante er das Attentat auf das Münchner Oktoberfest am 26. September 1980 allein und mehr oder weniger nur aus persönlichem Frust. Der aktuelle Prozeß vor dem Münchner Oberlandesgericht gegen die mutmaßliche Neonaziterroristin Beate Zschäpe und vier we...

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