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04.09.2013

Falsch berechnetes Wohngeld für Studenten

Weil ein Student in Dresden mit weit weniger Geld auskommen muß, als ihm theoretisch als Mindestbedarf zugebilligt wird, strich ihm die Stadt obendrein das ihm zustehende Wohngeld erheblich ein. Zu Unrecht, so das Oberverwaltungsgericht Sachsen in einem unanfechtbaren Beschluß (Az. 4A852/11). Wie es in der Presseinformation der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) vom 8. August hieß, hatte der junge Mann in seinem Wohngeldantrag ein Monatseinkommen von ...

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