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31.07.2013

Solidarität mit Inge H.

Hartz-IV-Kritikerin erfährt große Unterstützung. Hamburger Arbeitsgericht sieht keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Jobcenter. Linke wertet Urteil als »Politikum«

Von Mirko Knoche
Der Maulkorb gegen eine Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin hat jetzt einen richterlichen Segen. Das Arbeitsgericht der Hansestadt lehnte am Dienstag einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Inge Hannemann ab, die auf Wiederbeschäftigung an ihrem alten Arbeitsplatz geklagt hatte. Sie war vom Dienst suspendiert worden, weil sie öffentlich auf Mißstände im Jobcenter des Stadtteils Altona hingewiesen hatte. Unter anderem kritisierte Hannemann die Praxis, Arbeitslosen ...

Artikel-Länge: 3932 Zeichen

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